Beglaubigte Übersetzungen, Verklausulierungen
Unser Büro übernimmt die Übersetzung und Verklausulierung von offiziellen und privaten Dokumenten. Nach der Anfertigung der Fachübersetzung stempeln wir die übersetzten Seiten ab und versehen das Dokument mit einer Klausel, in der wir bezeugen, dass die Übersetzung inhaltlich übereinstimmt und den Sinn des Textes der Ausgangssprache wiedergibt.
Wir gehen bei der Verklausulierung des Dokuments mit größter Sorgfalt vor, die Übersetzung lassen wir lektorieren und korrigieren sie. Anschließend erfolgt die Verklausulierung. Die Verklausulierungsgebühr beträgt 40% des Preises der Übersetzung
In bestimmten Fällen ist die durch unser Büro erstellte verklausulierte Übersetzung nicht ausreichend, eine beglaubigte Übersetzung ist erforderlich. Da auf der Basis der Verordnung MT (Ungarisches Gesetz) 24/1986 (VI.26.) Abschnitt 5 beglaubigte Übersetzungen, Beglaubigungen von Übersetzungen sowie offizielle Kopien in einer Fremdsprache – falls von einer Rechtsvorschrift nicht anders verfügt – nur von der OFFI Zrt (Nationales Büro für Übersetzungen und Beglaubigungen von Übersetzungen) erstellt werden dürfen, übernimmt es unser Büro, die zu beglaubigenden Urkunden zu übersetzen und dann bei OFFI beglaubigen zu lassen. So ersparen wir Ihnen die Unannehmlichkeiten des Amtsbesuchs und Sie sparen Zeit und Geld! Wir machen Ihnen gern ein individuelles Preisangebot!


